Einladung zu einer außerordenlichen Mitgliederversammlung des Dorfvereins am Freitag, 26.11.2021, 18.30 h
in der Bürgerhalle.
einziger Tagesordnungspunkt: Satzungsänderung / Satzungsanpassung.
Die Gründe
für diese Änderung siehe unten.
Wir bitten die erforderlichen 3G-Nachweise bereit zu halten (für Ungeimpfte ein tagesaktueller Negativnachweis)
Satzungsanpassung
Mit Schreiben vom 14.10.2021 teilt das Finanzamt mit, dass die eingereichte Satzung nicht als „gemeinnützig“ anerkannt werden kann.
Der am 30.09.2019 beim Finanzamt vorgelegte Satzungsentwurf, welcher dort geprüft und als „gemeinnützig“ befunden wurde, ist im Rahmen der Gründungsversammlung im § 2 durch die 3 Worte „Familie“ ergänzt worden.
Laut Finanzamt ist die Förderung der Familienhilfe jedoch kein gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 der AO.
Die Satzung muss durch Streichung der Worte „Familie“ auf den Stand vom 30.09.2019 zurückgesetzt werden.
Nur so ist eine Anerkennung der „Gemeinnützigkeit“ möglich.
Satzung aktuell:
§ 2 Abs. b Nr. 2:
Förderung der Jugend-, Familien und Altenhilfe
§ 2 Abs. c Nr. 3:
Förderung der Unterhaltung und der Geselligkeit alter Menschen und Familien,
z. B. Gespräche bei Kaffee und Kuchen, Spielenachmittage, gemeinsame Spaziergänge oder Ausflüge, Fachvorträge mit senioren- und/bzw. familienspezifischen
Themen
(gelb markierte Passagen sollen gestrichen werden)
Satzung neu:
§ 2 Abs. b Nr. 2:
Förderung der Jugend- und Altenhilfe
§ 2 Abs. c Nr. 3:
Förderung der Unterhaltung und der Geselligkeit alter Menschen , z. B. Gespräche bei Kaffee und Kuchen,
Spielenachmittage, gemeinsame Spaziergänge oder Ausflüge, Fachvorträge mit seniorenspezifischen Themen
Eine Heilung der Satzung gem. Punkt 6/b des Gründungsprotokolls ist nicht möglich, da explizit der Zweck der Satzung verändert werden muss.